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Elektro-Ladestationen

Für den Anschluss von Ladestationen für Elektroautos sind nachfolgende Vorgaben zu beachten:

 

Für jede Ladestation, unabhängig von Ihrer Leistung, gelten neben den "Anerkannten Regeln der Technik" folgende Punkte:

Die Installation muss von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb vorgenommen werden.

Ladestationen stellen eine hohe Leistung bereit. Nur ein konzessionierter Elektriker darf für den technisch und rechtlich richtigen Anschluss bürgen.

Die Installation ab dem Hausanschlusskasten ist Kundeneigentum und muss von einem Elektriker auf Eignung überprüft werden.

Wenn eine Verstärkung des Hausanschlusses notwendig ist, bitte rechtzeitig vor geplanter Installation melden, damit eine Lösung gefunden werden kann.

Die Kontaktdaten hierzu finden Sie am Ende der Seite.

Wenn sich Normen und Gesetze ändern, behalten wir uns vor, für die Ladestationen eine netzdienliche Steuerung zu fordern.

Um den sicheren Betrieb des Netzes bei einer hohen Elektroauto-Quote gewährleisten zu können, ohne dass sämtliche Leitungen ausgetauscht werden müssen, muss das Netz intelligenter werden. Eine Steuerung von kleineren Ladestationen wird aktuell nicht gefordert. Wir empfehlen jedoch, den Anschluss so zu gestalten, dass  zu gegebener Zeit  eine Nachrüstung möglich ist.

Spezielle E-Mobility Stromtarife haben oft die Bedingung, dass die Ladestation netzdienlich gesteuert werden kann

Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt „Steuerung“.

 

Jede installierte Ladestation muss mit folgenden Formularen über den Installationsbetrieb angemeldet werden:

Ladestationen mit einer Summenbezugsleistung von bis 12 kVA am Hausanschluss sind lediglich über oben aufgeführte Formulare anzeigepflichtig.

 

Bei einer Summenleistung der Ladestationen von über 12 kVA am Netzanschluss gibt es folgende Besonderheiten:

Steuerbarkeit

Gemäß VDE AR-N 4100 Kap. 10.6.4 muss eine Steuerungsmöglichkeit durch den Netzbetreiber gegeben sein. Hierfür wird ein Hutschienenrundsteuerempfänger in das Gehäuse des modernen Messystems eingebaut.

Wenn ein separater Zähler gesetzt wird, kann auch von verringerten Netzentgelten profitiert werden (durch spezielle E-Mobility-Tarife).

Die Kosten dafür können dem „Preisblatt Standard- und Zusatzleistungen nach MsbG“ entnommen werden (Positionen „Schaltgeräte oder Tarifschaltung bei mME“ und „Veränderung des Messkonzeptes“).

Durch den Einbau einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung wird der entsprechende Netzanschluss zu einem sogenannten Pflichteinbaufall nach §29 MsbG. Die Ladestation muss künftig dann über das Smart Meter Gateway gesteuert werden können.

Vor dem Anschluss ist das Einholen einer Genehmigung erforderlich.

Vor dem Anschluss von Ladeeinrichtungen über 12 kVA muss eine Genehmigung eingeholt werden. Diese kann mit dem nachfolgenden Formular angefragt werden:

Da die hohen Leistungen solcher Ladestationen das Stromnetz belasten, muss zunächst von uns überprüft werden, ob an Ihrem Hausanschluss die gewünschte Ladeleistung bereitgestellt werden kann.

Nach Prüfung des Hausanschlusses erhalten Sie schnellstmöglich ein Informationsschreiben mit dem Ergebnis der Prüfung und den weiteren Schritten.

Baukostenzuschuss

Durch den Anschluss von Ladestationen wird die Leistungsreserve im Netz verringert. Bis zu einer benötigten Leistung von 30 kW pro Grundstück ist eine Erhöhung der Leistung kostenlos. Oberhalb dieser Freigrenze fällt ein Baukostenzuschuss für die bereits geleisteten und künftig nötigen Netzausbaumaßnahmen an. Die Preise hierfür können unserem Preisblatt „Netzanschluss“ entnommen werden und variieren je nach Nutzung des Anschlusses (Haushalt bzw. sonstige Nutzung). Der neue Netzanschlussvertrag, in dem diese Leistung zugesichert wird, wird Ihnen danach automatisch zugesendet.

 

Der Anmelde- und Genehmigungsprozess läuft über:

Stadtwerke Frankenthal GmbH
Lukas Wogh

Wormser Straße 111, 67227 Frankenthal

Tel 06233 - 602 310

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