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Energieausweis für Gebäude

Beim Kauf eines neuen Haushaltgeräts sieht man auf den ersten Blick, ob es sich um ein sparsames Gerät oder einen Energiefresser handelt. Dieses Prinzip wird auch bei Wohnungen und Häusern angewandt: Potentielle Mieter oder Käufer sollen durch den Energieausweis schnell Informationen über den Energieverbrauch der Immobilie erhalten. Bitte beachten Sie: der Energieausweis ist bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung gesetzliche Pflicht!

Welche Arten von Energieausweisen gibt es?

Es gibt zwei Arten des Energieausweises: Den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis.

Grundlage des verbrauchsorientierten Energieausweises ist der Energieverbrauch, den die Bewohner der Immobilie in den letzten Jahren hatten. Eine objektive Auswertung ist damit nicht gegeben, da das individuelle Verhalten der Bewohner deutlichen Einfluss auf die Einstufung des Gebäudes hat. 

Der bedarfsorientierte Ausweis basiert auf einer aufwendigen, technischen Gebäudeanalyse: Aspekte wie Heiztechnik, Wärmeschutz und ein durchschnittliches Nutzerverhalten sind die Basis für die Berechnung. Da die Auswertung unabhängig vom Verbrauchsverhalten der Bewohner ist, ergibt sich eine objektive und aussagekräftige Bewertung. Bitte beachten Sie, dass der Energieverbrauch jedoch in der Praxis immer vom individuellen Nutzerverhalten abhängig ist.

Welchen Energieausweis benötigen Sie für Ihr Gebäude?

Für Ihre selbstbewohnte Immobilie müssen Sie keinen Energieausweis erstellen lassen.

Bei Wohngebäuden mit über 4 Wohneinheiten oder ab 1978 gebauten Wohnhäusern können Sie selbst entscheiden, welchen Ausweis Sie erstellen lassen.

Bei Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten, die vor 1978 gebaut und seither nicht energetisch saniert wurden, fordert der Gesetzgeber den deutlich aufwendigeren und damit auch teureren Bedarfsausweis

Allgemeines zum Energieausweis:

  • Energieausweise sind grundsätzlich 10 Jahre gültig.
  • Unsere Energieberater bilden sich ständig weiter und verfügen über die erforderlichen Fachkenntnisse und entsprechenden Berechtigungsnachweise zur Ausstellung eines Energieausweises.
  • Wer als Immobilienbesitzer die gesetzlich geltenden Vorgaben nicht einhält, muss mit einem Bußgeld rechnen. 


 

Preise 

Wir erstellen Energieausweise zu folgenden Bruttopreisen:

Verbrauchsorientierter Energieausweis 

  • für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten: 150,– € 
  • für jede weitere Wohneinheit zusätzlich: 5,– €

Die Analyse Ihrer Verbrauchsdaten ist inklusive. 
 

Bedarfsorientierter Energieausweis 

  • für Wohngebäude ab 390,- €


Erdgas-Kunden der Stadtwerke erhalten 10% Rabatt. Bei Mehrfamilienhäusern müssen alle Wohneinheiten Kunde der Stadtwerke sein, damit die 10% Rabatt gewährt werden können.  


 

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