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Post-EEG-Anlagen: 
Lösungsmöglichkeiten für den Weiterbetrieb von Photovoltaik-Anlagen nach Auslaufen der EEG-Vergütung

Sie haben eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach, für die die EEG-Vergütung ausläuft? Für den Weiterbetrieb Ihrer Anlage bieten sich Ihnen verschiedene Möglichkeiten. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie jetzt achten müssen und informieren Sie über Ihre Optionen.

Zum Hintergrund

Der Ausbau von Erneuerbaren-Energien-Anlagen (EEG-Anlagen) wird von der Bundesregierung für einen Zeitraum von 20 Jahren (zzgl. Inbetriebnahmejahr) gefördert. Für EEG-Anlagen, die bereits älter als 20 Jahre sind, läuft nun nach und nach die Förderung aus.

Wer ist wann betroffen?

Jahr der InbetriebnahmeEnde der Förderung
200031.12.2020
200131.12.2021
200231.12.2022
usw... usw...

 

Wir zeigen Ihnen, wie Sie jetzt mit Ihrer Photovoltaik-Anlage weiter verfahren können. 
 

UNSER Angebot für Ihre Photovoltaik-Anlage

Mit dem EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) 2021, das zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist, hat die Bundesregierung Möglichkeiten für den Weiterbetrieb von Photovoltaik-Anlagen, für die die Förderung ausläuft, geschaffen. 

WIR nehmen den gesamten Strom ab, den Ihre Photovoltaik-Anlage erzeugt 

SIE erhalten eine Vergütung in Abhängigkeit des aktuellen Marktwertes  


IHRE VORTEILE

  • Unser Angebot liegt deutlich über der Auffangvergütung, die der Gesetzgeber vorsieht (2,5 - 3,0 ct/kWh)
  • Senkung Ihrer monatlichen Stromkosten
  • keine größeren Investitionen wegen notwendiger Umbauten an Ihrer PV-Anlage
  • keine aufwendige und bürokratische Eigenvermarktung Ihres erzeugten Stroms
  • kein Wechsel der Zählertechnik notwendig

 

Sie wollen mehr über unser Angebot erfahren? Schreiben Sie uns hierzu einfach eine E-Mail mit dem Stichwort "Post-EEG-Anlagen" oder Ihren konkreten Fragen an energieberatung[at]stw-frankenthal.de. Wir melden uns bei Ihnen.  

 

Weitere Optionen nach Auslaufen der EEG-Vergütung

1. Strom einspeisen zu Marktpreisen

Bisher haben Sie von Ihrem Netzbetreiber eine festgelegte Vergütung für den eingespeisten Strom aus Ihrer Photovoltaik-Anlage erhalten. Diese Vergütung läuft nach 20 Betriebsjahren aus. Bis 31.12.2027 können Sie nun von einer Übergangsfrist profitieren, in der Ihr Netzbetreiber Ihren eingespeisten Strom zum aktuellen Marktwert, abzüglich der Vermarktungskosten, vergütet. 

Zum besseren Verständnis führen wir Ihnen hier eine Beispielrechnung für eine Photovoltaik-Anlage mit 3 kWp für das Jahr 2020 an:

Jahresmarktwert2,9 ct/kWh
Vermarktungskosten0,4 ct/kWh*
Einspeisevergütung2,5 ct/kWh
Stromerzeugung 2.400 - 2.700 kWh/a
Einspeisevergütung60 - 68 €

*Für 2021 sind 0,4 ct festgelegt, ab 2022 zählen reale Vermarktungskosten der Netzbetreiber

Sie möchten Ihren Strom weiterhin einspeisen, zum aktuellen Marktwert? 
Dann kontaktieren Sie uns gerne!

Vertrieb

Tel (06233) 602-0

(06233) 602-115

2. Auf Eigenverbrauch umrüsten

Wenn Sie Ihren erzeugten Strom selbst verbrauchen, können Sie einen Teil Ihrer Stromkosten einsparen. Die Ersparnis ist dabei abhängig von der erzeugten Strommenge, Ihrem Stromverbrauch und dem Verbrauchsverhalten. Mit einem nachgerüsteten Energiespeicher können Sie Ihren erzeugten Strom noch deutlich besser nutzen.

Damit Sie Ihren Strom selbst verbrauchen können, sind in der Regel bauliche Maßnahmen an Ihrer Anlage nötig, deren Aufwand von den technischen Voraussetzungen Ihrer Immobilie abhängig sind.

Sie möchten Ihren erzeugten Strom selbst nutzen? 
Dann kontaktieren Sie Ihren Solarteur / Installateur. Dieser kann Ihnen den tatsächlichen Aufwand ermitteln. 

3. Photovoltaik-Anlage austauschen

Eine neue Photovoltaik-Anlage kann ein Vielfaches mehr an Strom produzieren als alte Anlagen. Zwar ist die aktuelle Einspeisevergütung niedriger als Ihre bisherige, dafür sind aber auch die Anlagenpreise deutlich gesunken. Der erzeugte Strom wird vorrangig für den Eigenbedarf genutzt und lediglich der Überschuss ins Netz eingespeist und vergütet. Sie werden dadurch auch unabhängiger von steigenden Stromkosten. Allerdings bedeutet eine neue Anlage auch wieder Investitionskosten.

Sie möchten Ihre Photovoltaik-Anlage durch eine neue ersetzen? 
Dann informieren Sie sich doch gerne vorab über unser "PV-Angebot" oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf! 

Energieberatung

Tel (06233) 602-300

(06233) 602-345

4. Sonstige Direktvermarktung nutzen

Für die Direktvermarktung besteht eine Pflicht ab 100 kWp. Hierfür schließen Sie mit uns einen Stromabnahmevertrag und Ihr Ökostrom wird von uns über professionelle Handelsplattformen vermarktet.

Eine Direktvermarktung ist auch unter 100 kWp möglich, oft aber nicht wirtschaftlich. 

Sie möchten Ihren Ökostrom direkt vermarkten? 
Kontaktieren Sie uns hierzu gerne!

Vertrieb

Tel (06233) 602-0

(06233) 602-115

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