Umzug geplant: Neue Fristen für An-, Ab-, und Ummeldungen

Wer bislang seinen Umzug geplant hat, der musste sich beim Wechsel des Energieanbieters keine Gedanken machen – Rückwirkende Ummeldungen waren möglich. Ab dem 6. Juni 2025 greift eine neue gesetzliche Vorgabe der EU. Das bedeutet konkret: Der Energieversorger muss vor dem Umzug informiert werden, rückwirkend ist dies nicht mehr möglich. 

So vermeiden Sie beim Umzug unnötige Energiekosten

Sie ziehen um und möchten weiterhin Ihre Energie von den Stadtwerken Frankenthal erhalten? Dann sieht der Umzugsprozess so aus. 

Vor Aus- und Einzug

Sie informieren uns 14 Tage vor Ihrem geplanten Umzug, entweder über das Kundenportal, unser Online-Formular oder im Kundenzentrum. Dabei geben Sie an: 

  • das Datum der Schlüsselübergabe
  • die Zählernummer oder MaLo-ID der alten Wohnung/ neuen Wohnung
  • falls vorhanden Kunden-Nr. (PIN) und Rechnungseinheit (RE)
  • Ihre alte und neue Adresse
  • falls vorhanden vollständiger Name des Nachmieters beziehungsweise Eigentümers
     

Wenn wir alle Daten erhalten haben, schicken wir Ihnen eine schriftliche Vertragsbestätigung zu.

Am Tag des Auszugs

Lesen Sie in der alten Wohnung den aktuellen Zählerstand ab und teilen Sie uns diesen spätestens am Tag der Schlüsselübergabe über unser Kundenportal oder per E-Mail mit. Damit wird die Abrechnung für die alte Wohnung abgeschlossen.

Am Tag des Einzugs

Lesen Sie den Zählerstand der neuen Wohnung am Tag der Schlüsselübergabe ab und teilen Sie uns diesen über unsere Zählerstandserfassung oder per E-Mail mit. Hierzu benötigen wir die Zählernummer oder die MaLo-ID der neuen Wohnung, um den Verbrauch korrekt zuordnen zu können. 

Nach dem Einzug

Wir  sorgen dafür, dass der Vertrag für die neue Wohnung ohne Unterbrechung weiterläuft. Wenn Sie alle Informationen rechtzeitig und korrekt übermittelt haben, sind keine weiteren Schritte notwendig. 

FAQ: Ihre Fragen, unsere Antworten

Ab 6. Juni 2025 müssen Sie spätestens 14 Tage vor dem Wohnungswechsel Ihren Energielieferanten über Ihren Auszug/Einzug informieren. Dies können Sie einfach und bequem über das Kundenportal der Stadtwerke Frankenthal durchführen.

Die rückwirkende Bearbeitung ist nicht möglich!

Halten Sie die Frist nicht ein, entstehen unnötige Kosten (denn der alte Anschluss ist weiterhin auf Sie registriert). Rückwirkend können wir Ihre An- oder Abmeldung aus gesetzlichen Gründen nicht mehr bearbeiten.
 

Ja! In den meisten Fällen können wir Sie an Ihrer neuen Adresse weiterhin versorgen. Sollte das ausnahmsweise nicht möglich sein, informieren wir Sie.
 

Zum 6. Juni 2025 tritt die neue gesetzliche Regelung „24h-Lieferantenwechsel“ in Kraft. Die Kündigungsfrist ändert sich deswegen nicht, vielmehr ist es eine technische Änderung – denn die technische Verarbeitung der Kündigung darf diesen Zeitraum nicht überschreiten. Weitere Informationen hierzu gibt es beispielsweise auf der Internetseite der Bundesnetzagentur - Lieferantenwechsel 24h.
 

Solange wir keine Informationen von Ihnen (dem Vertragsinhaber) bekommen, bleibt der Vertrag bestehen. Wenn Sie Ihren Umzug nicht rechtzeitig melden, kann der Verbrauch des Nachmieters weiter über Ihr Kundenkonto abgerechnet werden.

  • Tipp: Um unnötigen Ärger und Stress allen Beteiligten zu ersparen muss der Umzug mindestens 14 Tage vor Schlüsselübergabe dem Energieversorger mitgeteilt werden.
     

Überprüfen Sie Ihre letzte Energierechnung: Die 11-stellige MaLo-ID ist im Rechnungskopf aufgeführt.
 

Nein, die MaLo-ID ist fest mit der Abnahmestelle Ihres aktuellen Wohnsitzes verknüpft und nicht mit Ihnen als Person. Sie zieht also auch nicht mit Ihnen um. Bei einem Umzug erhalten Sie die MaLo-ID Ihres neuen Zählers an der neuen Anschrift. 
 

Ohne einheitliche digitale Standards ist  ein kurzfristiger Anbieterwechsel technisch nicht umsetzbar. Mit der eindeutig zugeordneten MaLo-ID ist das jetzt möglich. 

Verwechslungsgefahr vermeiden:
Eine Adresse allein reicht nicht aus, da in einem Gebäude mehrere Zähler existieren können. Die MaLo-ID stellt sicher, dass der richtige Zähler (und damit der richtige Haushalt) mit dem neuen Anbieter verknüpft wird.

Rechtsvorgabe:
Die MaLo-ID ist seit der Einführung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) im Jahr 2017 die offizielle Kennung für jede Verbrauchsstelle in Deutschland und damit eine zentrale Information für den Markt. Sie steht auf Ihrer Energierechnung oder kann beim Netzbetreiber erfragt werden.
 

Bitte melden Sie Ihren Einzug über unser Kundeportal oder über unser Online-Formular.
 

Sie möchten nicht Umziehen, sondern Ihren Anbieter wechseln?

Damit der Wechsel reibungslos klappt, wird die sog. Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) benötigt, die der Verbrauchsstelle – also der Wohnung – zugeordnet ist. Diese MaLo-ID steht, wie auch die Zählernummer, auf der Energierechnung. 
Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) ist eine eindeutige Nummer, die eine Verbrauchsstelle für Strom oder Gas in Deutschland kennzeichnet. Sie stellt sicher, dass der Strom- und Gasvertrag der richtigen Verbrauchsstelle zugeordnet wird. 

Wichtig: Kündigungsfrist und Laufzeit Ihres Energievertrags gelten auch weiterhin - die neue Möglichkeit des schnellen Lieferantenwechsels innerhalb eines Werktags hat darauf keinen Einfluss. Die neue Regelung bezieht sich auf die Bearbeitungsfrist Ihres Antrags durch den Energielieferanten. 
 

  • Sie besteht aus 11 Ziffern und wird vom Netzbetreiber vergeben.
  • Sie bleibt immer gleich, auch wenn Sie den Anbieter wechseln.
  • Sie finden die MaLo-ID auf der Energierechnung.

Sie haben noch Fragen?

Kundenberatung

Kundenberatung

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Telefon: Telefon: 06233 602-100