Umzug geplant: Neue Fristen für An-, Ab-, und Ummeldungen
Wer bislang seinen Umzug geplant hat, der musste sich beim Wechsel des Energieanbieters keine Gedanken machen – Rückwirkende Ummeldungen waren möglich. Ab dem 6. Juni 2025 greift eine neue gesetzliche Vorgabe der EU. Das bedeutet konkret: Der Energieversorger muss vor dem Umzug informiert werden, rückwirkend ist dies nicht mehr möglich.