Anmelden einer Photovoltaikanlage

Sie möchten Ihren eigenen Strom erzeugen mit einer Photovoltaikanlage? Wir zeigen Ihnen, welche Schritte von der Beantragung bis zur Auszahlung der Einspeisevergütung dazu erforderlich sind. Dabei ist die richtige Vorbereitung das A und O. Deshalb haben wir alle wichtigen Informationen hier für Sie zusammengestellt. Und sollten noch Fragen offen bleiben: Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf!
 

Anlage anmelden 

In 6 Schritten Ihre Photovoltaikanlage bis 135 kW anmelden 

Sie planen eine Photovoltaikanlage im Rahmen eines Neubauprojektes oder einer Dachsanierung zu installieren? Oder haben sich dazu entschieden sich mit einer Photovoltaikanlage an der Energiewende zu beteiligen? Dann benötigen Sie einen Elektrofachbetrieb bzw. ein Planungsbüro an Ihrer Seite. Mit diesem klären Sie alle relevanten Fragen rund um Machbarkeit (Elektroinstallation, Statik), Dimensionierung und Wirtschaftlichkeit der Anlage. 

Nachdem Sie Ihre Planung abgeschlossen und sich für eine PV-Anlage entschieden haben, meldet Ihre Elektrofachkraft/ Ihr Planer die PV-Anlage bei uns an. Nutzen Sie einen Dachständer bzw. eine Freileitung, muss vorab ein Dachbelegungsplan von uns genehmigt und falls erforderlich die Freileitung isoliert werden. 

Wichtig: Nach Wechsel des Zweirichtungszählers sowie der Inbetriebnahme der PV-Anlage zusammen mit dem Personal der Stadtwerke Frankenthal oder nach Freigabe der Stadtwerke Frankenthal darf die Anlage in das öffentliche Netz einspeisen. 

Unterlagen, die Sie zur Netzanfrage bereithalten sollten:

  • das Messkonzept der Anlage
    Diese Angaben erhalten Sie von Ihrer Elektrofachkraft oder Ihrem Planungsbüro
  •  Lageplan der Anlage
    Ein maßstabsgerechter Lageplan mit Grundstücksgrenzen, Anlagenstandort und eventuell bereits vorhandenen Anlagen im Maßstab 1:500 oder größer

 

Nachdem Ihnen die Einspeisezusage von uns vorliegt, kann die Photovoltaikanlage von Ihrer Elektrofachkraft installiert werden.

Wichtig: Ihre PV-Anlage darf erst nach dem Wechsel des Zweirichtungszählers in das öffentliche Stromnetz einspeisen.
 

Voraussetzung für die Inbetriebnahme Ihrer PV-Anlage ist ein bereits installierter Zweirichtungszähler. Falls ein Zählertausch notwendig und der Zählerplatz vorbereitet ist, informiert uns Ihr Elektroinstallateur. Im Anschluss vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für den Zählerwechsel. Bitte kalkulieren Sie hierfür genug Vorlaufzeit ein. 
 

Wurde bei Ihnen der Zweirichtungszähler eingebaut bzw. es ist bereits einer vorhanden, kann die Photovoltaikanlage in Betrieb genommen werden. Sie dürfen nun den erzeugten Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen.

Nach erfolgreicher Inbetriebnahme meldet Ihre Elektrofachkraft dies über unser Installateurportal bei uns an. Wichtig sind hierbei Fotos der Zählerstände am Tag der Inbetriebnahme

Wir weisen Sie darauf hin, dass sowohl Ihre Photovoltaikanlage als auch der Stromspeicher im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden muss.

 

Melden Sie uns über das Kundenportal Ihre Bank -und Steuerdaten, damit wir Ihnen die Einspeisevergütung auszahlen können. Die Höhe der Auszahlung wird anhand der Anlagengröße geschätzt und monatlich als Abschlagszahlung von uns überwiesen. Die genaue Abrechnung erfolgt dann über die Jahresendabrechnung.
 

Liebe Kund*innen, 

der Solar-Boom stellt alle Netzbetreiber vor große Herausforderungen. Seit Monaten bearbeitet unser Team ein Vielfaches an Anträgen und berät viele Interessenten (zeit-)intensiv. Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, dass sich die Bearbeitung Ihrer Anfrage leider verzögert. Mit dem Verzicht auf telefonische Nachfragen zu Ihrem Bearbeitungsstand helfen Sie uns dabei, alle Anliegen schneller zu bearbeiten. 

Der Zeitplan sieht aktuell wie folgt aus:

Innerhalb von maximal 8 Wochen wird Ihre Anfrage bearbeitet, dann erhalten Sie ein Anschreiben mit dem Bescheid. Sollte eine Isolierung der Freileitung erforderlich sein, muss zunächst der Dachbelegungsplan genehmigt werden. Die Wartezeit für die Montage der Isolierung kann aktuell bis zu 7 Wochen betragen. Wir setzen uns bei Unklarheiten mit Ihnen in Verbindung. 

Nach Bau der Anlage und Eingang aller nötigen und kompletten Unterlagen, kann ein Termin für die Inbetriebnahme mit Anwesenheit eines Zählermonteurs ausgemacht werden. Die Wartezeit für einen Termin kann aktuell bis zu 4 Wochen betragen. 

Nach der gemeinsam erfolgten Inbetriebnahme bzw. nach der Freigabe unsererseits für eine Inbetriebnahme durch die Errichterfirma werden die Unterlagen intern zur Vorbereitung des Einspeisevertrags vorbereitet. Die Vorlaufzeit für die Erstellung dieses Vertrags beträgt aktuell ca. 3 Monate.  

Nach Unterschrift und Rücksendung erhalten Sie dann Ihre Einspeisevergütung in monatlichen Abschlägen. Die Vergütung für die zwischenzeitlich eingespeiste Energie geht Ihnen nicht verloren und wird im Nachgang ausgezahlt. 

Unser Tipp: Viele Antworten zu Ihrer PV-Anlage finden Sie in unserem Photovoltaik-Portal, es ist der schnellste Weg zu Ihrer neuen PV-Anlage. Bitte füllen Sie alle Angaben sorgfältig und vollständig aus. Sollten im Anschluss noch technische Fragen offen sein, stehen wir Ihnen natürlich gerne weiterhin zur Verfügung. 

Unterlagen, die für die Anmeldung benötigt werden

  • Zählermeldung / Fertigmeldung zur Inbetriebsetzung
  • Lageplan der Anlage
  • Wenn ein Dachständer vorhanden ist: Dachbelegungsplan, Bilder des Hauses (Straßenseite) und der Dachfläche für die Module. Wenn möglich, sollten die Freileitung und der Dachständer zu sehen sein.
  • Vollmacht des Gundstückeigentümers
  • Installateurausweis
  • Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage und des Netzanschlusses mit Entkupplungseinrichtung
  • Zerez-ID; Darin enthalten:

- Konformitätserklärung des Wechselrichter-Herstellers
- Netz- und Anlagenschutz-Zertifikat
- Datenblatt für die Erzeugungsanlage
- Datenblatt für den Wechselrichter
- Datenblatt für den Speicher

  • Zählernummer
  • Fotos Ihres Zählers und der Zählerstände
  • Fotos der montierten Module
  • Zählermeldung / Fertigmeldung zur Inbetriebsetzung
  • Lageplan der Anlage
  • Wenn ein Dachständer vorhanden ist: Dachbelegungsplan, Bilder des Hauses (Straßenseite) und der Dachfläche für die Module. Wenn möglich, sollten die Freileitung und der Dachständer zu sehen sein.
  • Vollmacht des Gundstückeigentümers
  • Installateurausweis
  • Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage und des Netzanschlusses mit Entkupplungseinrichtung
  • Zerez-ID; Darin enthalten:
    - Konformitätserklärung des Wechselrichter-Herstellers
    - Netz- und Anlagenschutz-Zertifikat
    - Datenblatt für die Erzeugungsanlag
    - Datenblatt für den Wechselrichter
    - Datenblatt für den Speicher
  • Zählernummer
  • Fotos Ihres Zählers und der Zählerstände
  • Fotos der montierten Module

 

Solarspitzengesetz & 60%-Regel einfach erklärt

Mit dem Solarspitzengesetz und der neuen 60-Prozent-Regelung bestehen seit dem 25. Februar 2025 wichtige Änderungen für Betreiber neuer Photovoltaik-Anlagen. Diese betreffen u. a. die Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen, die technische Ausstattung mit intelligenten Messsystemen sowie die Begrenzung der Einspeiseleistung. Ziel ist es, das Stromnetz zu stabilisieren und den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien effizient zu gestalten.

In den folgenden Fragen und Antworten finden Sie verständlich aufbereitete Informationen zu den neuen gesetzlichen Anforderungen, zur technischen Umsetzung und zu den Chancen, die sich daraus für Sie als Anlagenbetreiber ergeben.

1. Was ist das Solarspitzengesetz?

Das Solarspitzengesetz ist eine neue gesetzliche Regelung, die am 25. Februar 2025 in Kraft getreten ist. Ziel ist es, Stromnetze zu entlasten, wenn besonders viel Solarstrom erzeugt wird. Das Gesetz bringt neue Regeln für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), die ab diesem Datum in Betrieb genommen werden.

 

2. Welche PV-Anlagen sind betroffen?

Betroffen sind alle neuen PV-Anlagen ab 2 kW, die ab dem 25. Februar 2025 in Betrieb genommen wurden. Anlagen, die vorher ans Netz gingen, sind nicht betroffen und behalten ihren Bestandsschutz.

 

3. Was ändert sich konkret für neue Anlagen?

Für neue PV-Anlagen gelten folgende Änderungen:

Es wird – sobald ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) eingebaut wurde – keine Einspeisevergütung mehr gezahlt, wenn der Strompreis an der Börse ins Negative fällt.

Es besteht für den Messstellenbetreiber die Pflicht zum Einbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) und einer Steuerbox, wenn die Anlage mindestens 7 kW Leistung hat.

Bis diese Technik eingebaut und getestet wird, darf die Einspeiseleistung nur 60 % der installierten Leistung betragen. Für Anlagen zwischen 25 und 100 kW ist bis zum Einbau der Technik zusätzlich eine Fernsteuerbarkeit (z.B. über Rundsteuerempfänger) verpflichtend.

Die Direktvermarktung von Solarstrom wird vereinfacht.

 

4. Was bedeutet „keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen“?

Wenn an der Strombörse ein negativer Preis entsteht (z. B. durch ein Überangebot an Solarstrom), erhalten neue PV-Anlagen in jenen Stunden keine Vergütung für den eingespeisten Strom. Als Ausgleich wird die Förderdauer der Anlage entsprechend verlängert. Negative Strompreise traten im Jahr 2024 nur in ca. 5 % der Stunden auf – also in 457 von 8.760 Stunden. Die Auswirkungen auf Ihre Gesamtvergütung sind daher meist überschaubar. Die Regelung findet erst ab Einbau eines Smart Meters Anwendung.

 

5. Was ist die 60-Prozent-Regel?

Solange Ihre neue PV-Anlage noch kein Smart Meter und keine Steuerbox hat, dürfen Sie bis zum Einbau sowie einer erfolgreichen Testung nur 60 Prozent Ihrer Anlagenleistung ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Die Begrenzung betrifft die maximale Wirkleistung, also z. B. bei einer 10 kWp-Anlage maximal 6 kW Einspeiseleistung. Sie gilt nicht für die gesamte erzeugte Strommenge, sondern nur für Einspeisespitzen an sonnigen Tagen. Überschüssiger Strom kann weiter selbst verbraucht oder gespeichert werden.

 

6. Wie bekomme ich ein Smart Meter und eine Steuerbox?

Der Messstellenbetreiber ist bei Anlagen größer 7 kW verpflichtet innerhalb der nächsten Jahre die entsprechende Technik bei Ihnen einzubauen. Bei Anlagen zwischen 2 kW und 7 kW ist hingegen der Messstellenbetreiber hierzu zu beauftragen, da es sich um keinen sogenannten Pflichteinbaufall handelt.

 

7. Bis wann kann ich mit dem Einbau von Smart Meter und Steuerbox rechnen?

Auch für Messstellenbetreiber handelt es sich beim Solarspitzengesetz um neue rechtliche Vorgaben. Alle Messstellenbetreiber in Deutschland sind aktuell dabei die erforderlichen Prozesse, insbesondere in Hinblick auf die Möglichkeit der Steuerung, aufzubauen sowie die notwendige Hardware zu beschaffen. Dies wird voraussichtlich noch einige Monate in Anspruch nehmen. Ab 2026 können Sie mit dem Einbau von intelligenten Messsystem und Steuerbox rechnen. Ihr Messstellenbetreiber wird sich bei Ihnen melden, sobald es so weit ist.

 

8. Was bringt mir ein Batteriespeicher?

Ein Batteriespeicher hilft dabei, Stromüberschüsse selbst zu nutzen, statt sie ins Netz einzuspeisen – vor allem dann, wenn gerade keine Einspeisevergütung gezahlt wird. Künftig kann auch günstig eingekaufter Netzstrom gespeichert und bei höheren Preisen wieder verwendet oder verkauft werden.

 

9. Wird die Direktvermarktung einfacher?

Ja. Anlagen bis 100 kW können ihren Strom künftig direkter und mit weniger Bürokratie an der Strombörse verkaufen. Die Teilnahme ist freiwillig, aber durch vereinfachte Abläufe wird die Direktvermarktung auch für kleinere Anlagen attraktiver.

 

10. Gibt es Ausnahmen vom Solarspitzengesetz?

Ja. Nicht betroffen sind:

Bestandsanlagen, die vor dem 25.02.2025 in Betrieb genommen wurden,

Stecker-Solargeräte (Balkonkraftwerke) unter 2 kW,

Anlagen in der Direktvermarktung

 

11. Welche Chancen bietet das Gesetz für mich als Betreiber?

  • Höherer Eigenverbrauch senkt Ihre Stromkosten.
  • Verlängerte Förderdauer bei negativen Börsenpreisen sichert Wirtschaftlichkeit.
  • Intelligentes Energiemanagement optimiert die Nutzung Ihres Solarstroms.
  • Direktvermarktung kann finanziell attraktiv sein.

Antworten auf häufige Fragen

Ja, alle Unterlagen müssen vollständig und unterschrieben bei uns vorgelegt werden. Erst nach Eingang der Unterlagen kann ein Termin für die Inbetriebnahme vereinbart werden.
 

Eine Photovoltaik-Anlage muss von einem  konzessionierten Elektro-Installateur angeschlossen und in Betrieb genommen werden.
 

Die Module können auf dem Dach frei umpositioniert werden, solange der für den Zugang an den Dachständer oder Anker vorgesehenen Korridor nicht eingeschränkt oder sogar verbaut wird.
Sollte der Zugang zum Dachständer nicht mehr möglich sein, müssen die betroffenen Module unverzüglich umpositioniert werden. Im ungünstigsten Fall wird die Inbetriebnahme bis zum Umbau nicht stattfinden können.
 

In der Regel wird die Inbetriebnahme mit einen Zählermonteur der Stadtwerke Frankenthal durchgeführt. Nach Absprache mit dem Zählermonteur und unter bestimmten Voraussetzungen kann aber auf die Anwesenheit des Monteurs verzichtet werden.

Die dafür nötigen Voraussetzungen sind:

  • Alle nötigen Unterlagen müssen vollständig vorgelegt werden
  • Ein Zweirichtungszähler ist vorhanden
  • Fotos der Zählerstände zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme
  • Fotos der Module auf dem Dach
     

Nein. Die Photovoltaik-Anlage darf erst nach der Inbetriebnahme in das Netz einspeisen.
 

Um den Bearbeitungsstand Ihrer Anmeldung einzusehen, melden Sie sich in unserem Kundenportal an. Hier können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand sowie Ihre persönlichen Dokumente einsehen.  

Sobald Sie eine Bestätigungs-E-Mail erhalten, dass Ihre Anmeldung für den Austausch Ihres Stromzählers freigegeben wurde, können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte rufen Sie uns unter der Rufnummer 06233 602-180 an und halten Sie dabei Ihre Vorgangsnummer aus der Einspeisezusage bereit. Diese benötigen wir, um Ihre Anfrage effizient zu bearbeiten und Ihnen optimal weiterzuhelfen. 

Um eine korrekte Abrechnung erstellen zu können, benötigen wir von Ihnen die Zählerstände zum 31. Dezember. Diese können Sie ganz einfach und schnell per Online-Formular übermitteln.  

Zählerstand mitteilen 
 

Ihre Ansprechpartner zur Anmeldung und Genehmigung

Vladyslav Scherbak

Vladyslav Scherbak

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Telefon: Telefon: 06233 602-520