Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Sie möchten auf die Nutzung einer Wärmepumpe umsteigen, eine neue Klimaanlage, einen Stromspeicher oder eine Wallbox für Ihr Elektroauto installieren? Für all diese Geräte ist der §14a des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) relevant. Er regelt, dass neu errichtete Verbrauchseinrichtungen vom Netzbetreiber steuerbar sein müssen. Worum geht es bei der Neuregelung?
Netzüberlastung vermeiden
Wärmepumpe, Klimaanlage, Stromspeicher oder Wallbox – für all diese Geräte gilt der §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Er regelt, dass neu errichtete Verbrauchseinrichtungen vom Netzbetreiber steuerbar sein müssen. Doch worum geht es bei dieser Regelung eigentlich?
Verkehrs- und Wärmesektor werden zunehmend elektrifiziert: Bis 2030 soll die Zahl der E-Autos in Deutschland von aktuell rund 1,8 Millionen auf 15 Millionen steigen, gleichzeitig sollen 6 Millionen Wärmepumpen private Haushalte beheizen.
Diese Entwicklung stellt die Stromnetze vor neue Herausforderungen: Wallboxen, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Stromspeicher erhöhen den Verbrauch – und die Niederspannungsnetze sind auf gleichzeitige Lastspitzen oft nicht ausgelegt. Damit auch künftig leistungsstarke Geräte ohne lange Wartezeit ans Netz angeschlossen werden können, muss eine versorgungssichere Einbindung gewährleistet sein. Deshalb schreibt §14a vor, dass alle seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommenen Verbrauchseinrichtungen dieser Art vom Netzbetreiber steuerbar sein müssen.