Weniger Emissionen - mit Biogas fix

Mit unserem Biogas nutzen Sie eine innovative und nachhaltige Energiequelle. Biogas wird aus organischen Abfällen und nachwachsenden Rohstoffen hergestellt und trägt so zur Einsparung fossiler Brennstoffe bei. So leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz, ohne auf den gewohnten Komfort zu verzichten. Unser Biomethan stammt aus Anlagen, die das verpflichtende Audit eines akkreditierten Instituts erfolgreich durchlaufen haben und damit alle Anforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) Baden-Württemberg erfüllen. Dadurch ist es ohne Einschränkung über die DENA handel‑ und verarbeitbar.

Konform mit dem GEG


Wir bieten Ihnen  einen Biogasanteil von 15%,  den das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab 2029 vorsieht.

Alle Infos zu den  gesetztlichen Vorgaben

CO2 einsparen mit unserem Tarif Biogas fix

Biogasanlage

Biogas aus Bioabfall
ein lokaler Beitrag zum Klimaschutz

Unsere Biogastarife bestehen aus einem Biomethan- und einem Erdgasanteil - mit einem Anteil von 15%. Und so wird es gewonnen: 

  • Organische Abfälle (z. B. Lebensmittelreste, Gülle, landwirtschaftliche Abfälle) werden gesammelt und in Biogasanlagen vergoren.
  • Mikroorganismen zersetzen das Material und erzeugen dabei Biogas.
  • Das Biogas wird gereinigt, sodass am Ende hochwertiges Biomethan entsteht – mit der gleichen Qualität wie fossiles Erdgas.

Unser Biogastarif erfüllt die gesetzliche Vorgaben

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht vor, dass bei neu eingebauten Gasheizungen in Bestandsgebäuden schrittweise steigende Anteile erneuerbarer Gase einzuhalten sind. Für Anlagen, die bis zum 30.06.2028 installiert werden, beginnt diese Verpflichtung ab 2029 mit einem Anteil von 15 %  Biogas und steigt in den Folgejahren weiter an.

Wir bieten Ihnen genau den Biogasanteil von 15 % an, der ab 2029 gesetzlich vorgeschrieben ist – und erfüllen damit bereits heute vollständig die derzeit geltenden Anforderungen des GEG. Selbstverständlich behalten wir alle gesetzlichen Entwicklungen kontinuierlich im Blick und informieren Sie rechtzeitig über mögliche Anpassungen. Mit unserem Biogastarif sind Sie damit auf der sicheren Seite. 

Jetzt zu den Stadtwerken Frankenthal wechseln, 
denn regional lohnt sich für alle.

Häufige Fragen und Antworten

Biogas ist in vielerlei Hinsicht umweltfreundlicher als Erdgas, insbesondere im Hinblick auf die Klimabilanz und Ressourcennutzung. Wichtige Unterschiede:

  • Klimaneutralität

Biogas wird aus organischen Abfällen oder nachwachsenden Rohstoffen gewonnen, wodurch das bei der Verbrennung freigesetzte CO₂ zuvor von Pflanzen aus der Atmosphäre aufgenommen wurde. Dies macht Biogas weitgehend klimaneutral.

Im Gegensatz dazu setzt Erdgas bei der Verbrennung fossilen Kohlenstoff frei, der über Millionen Jahre in der Erde gespeichert war, was zusätzliche Treibhausgase in die Atmosphäre bringt.

  • Ressourceneffizienz

Biogas nutzt Abfallstoffe wie Gülle, Lebensmittelreste und landwirtschaftliche Nebenprodukte, wodurch Methanemissionen aus Deponien vermieden und gleichzeitig Energie erzeugt wird.

Erdgas hingegen ist ein fossiler Energieträger mit begrenzten Vorkommen und erfordert energieintensive Förder- und Transportprozesse.

Weitere Vorteile

  • Neben Biogas entsteht in Biogasanlagen ein nährstoffreicher Gärrest, der als natürlicher Dünger verwendet werden kann und den Einsatz chemischer Düngemittel reduziert.
  • Biogas kann lokal produziert werden, was Transportwege verkürzt und die Abhängigkeit von Importen reduziert.
     

Damit Sie Ihren Tarif wechseln, müssen Sie nur über einen eigenen Gaszähler verfügen. In Häusern, in denen die Gaskosten über die Nebenkosten abgerechnet werden, können die Mieter den Gastarif nicht selbstständig wechseln. Dafür sind dann die Vermieter zuständig.
 

Nein. Für bestehende und funktionierende Heizungen gilt Bestandsschutz. Sie dürfen weiter betrieben und repariert werden. Auch die 15 %-Biomethanregel ab 2029 gilt nur für neu eingebaute Gasheizungen ab 2024, nicht für bestehende Anlagen.
 

Die Deutsche Energie-Agentur (dena) ist eine nationale Energieagentur, die u. a. das dena‑Biogasregister betreibt. Dieses Register dient der standardisierten Dokumentation und Nachverfolgung von Biomethanmengen und -qualitäten im Erdgasnetz
 

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) ist ein Landesgesetz des Landes Baden-Württemberg. Es verpflichtet Eigentümerinnen und Eigentümer von Bestandsgebäuden, beim Austausch ihrer Heizung einen Anteil erneuerbarer Energien zu nutzen oder eine anerkannte Ersatzmaßnahme umzusetzen.

Solange in einer Kommune noch keine verbindliche Wärmeplanung gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen wurde, gilt das EWärmeG weiterhin. Nach einem Heizungstausch müssen dabei mindestens 15% der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen oder durch gleichwertige Maßnahmen ersetzt werden.
 

Für bereits eingebaute und funktionierende Heizungen gilt: 

  • Kein Austauschzwang.
  • Weiterbetrieb erlaubt.
  • Bestehende Gasheizungen müssen kein Biomethan beimischen, solange sie nicht ersetzt werden.
  • Reparaturen ausdrücklich erlaubt.
     

Das gilt auch für Gas und Ölheizungen, unabhängig vom Baujahr des Gebäudes.  
 

Die Wärmeplanung: 

  • verpflichtet nicht zum sofortigen Austausch
  • ändert nichts am Bestandsschutz
  • dient als Orientierung für künftige Entscheidungen
     

Erst beim Einbau einer neuen Heizung nach Abschluss der Wärmeplanung können neue Anforderungen greifen.
 

  • Eigentümer, die ab 2024 eine neue Gasheizung eingebaut haben oder vor 30.06.2028 eine neue Gasheizung einbauen
  • Heizungen, die zunächst mit fossilem Erdgas betrieben werden
  • Gebäude im Bestand, außerhalb von Neubaugebieten
     

Es gilt keine Austauschpflicht für bestehende, funktionierende Heizungen.
 

Weitere Infos zu Biogas fix

Stand: ab 1.1.2026 

 

Arbeitspreis in Cent pro kWh (brutto)

Grundpreis in Euro pro Jahr (brutto)

 0 - 1.000 kWh

15,77

110,48

1.001 - 4.000 kWh

11,84

149,59

4.001 - 50.000 kWh

11

184,02

50.001 - 300.000 kWh

10,77

293,54

Der Preis setzt sich zusammen aus den festen Preisbestandteilen Arbeitspreis, Aufschlag Biomethan 15% und Grundpreis und den in der Höhe veränderlichen Preisbestandteilen wie die Konzessionsabgabe, die Energiesteuer, die Bilanzierungsumlage (SLP), die Speicherumlage gemäß §35e EnWG, die Netznutzungsentgelte (Arbeitspreis und Grundpreis), dem Entgelt für den Messstellenbetrieb, dem Entgelt für die Messung und die Umsatzsteuer. Der Arbeitspreis (a) enthält die Energiekosten und die Energiebeschaffungskosten, die Vertriebskosten sowie die Kosten aus nationalen Brennstoffemissionshandel nach dem BEHG bzw. dem europäischen Emissionshandelssystem 2 nach dem TEHG ("CO²-Preis). 

Sie haben noch Fragen?

Kundenberatung

Kundenberatung

Wir helfen Ihnen gerne weiter

Telefon: Telefon: 06233 602-100