Ab Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für den Wechsel des Versorgers bei einem Umzug. Dieser muss nun vorab informiert werden.

Strom und Gas ummelden: Neue Regelungen bei Ein- und Auszug

Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für den Wechsel des Versorgers bei einem Umzug. Bislang war es möglich, den Energieversorger nachträglich – bis zu sechs Wochen nach dem Auszug – über den Umzug zu informieren. Ab Juni 2025 ist dies nicht mehr erlaubt. Der Energieversorger muss vor dem Umzug informiert werden.

Umzug vorher melden

Wer einen Umzug plant, der muss zukünftig spätestens14 Tage vorher bereits Kontakt mit dem Energieversorger aufnehmen. Wird der Umzug nicht rechtzeitig gemeldet, bleibt der Energievertrag auf den bisherigen Mieter registriert und der Verbrauch des Nachmieters wird dem Vormieter zugerechnet. Das kann zu unnötigem Ärger führen. Gleichzeitig ist eine rückwirkende Bearbeitung nicht möglich.

Stadtwerke informiert Mieter und Verwaltungen

Um die Mieter und Vermieter rechtzeitig zu informieren, haben die Stadtwerke Frankenthal deshalb auf Ihrer Internetseite einen eigenen Bereich erstellt, auf dem sich Mieter informieren können. In einer „Schritt für Schritt“-Anleitung sollen sie durch den Prozess geführt werden: Neue Regelungen zum Umzugsservice - Umzugsservice - Kundenservice - Service - Produkte & Services - Stadtwerke Frankenthal GmbH

Gleichzeitig wurden die Hausverwaltungen über diese gesetzliche Änderung informiert und ein Schreiben zur Information ihrer Mieter beigelegt.

EU-Vorgabe löst technische Änderung aus

Ab dem 6. Juni 2025 tritt die neue EU-Regelung „24h-Lieferantenwechsel“ in Kraft. Diese regelt den technischen Austausch und stellt sicher, dass die Fristen entsprechend eingehalten werden. Die normalen Kündigungsfristen und Laufzeiten des Energievertrages bleiben bestehen. Die neue Regelung bezieht sich nur auf die Bearbeitungsfrist des Antrags durch den Energielieferanten.