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Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen zu Gewinnspielen

Teilnahmebedingungen

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an den Gewinnspielen über die Facebook- und Instagram-Seite des Veranstalters Stadtwerke Frankenthal GmbH, Wormser Str. 111, 67227 Frankenthal.

Mit der Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel werden die nachfolgenden Teilnahmebedingungen akzeptiert.

  •  Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook / Instagram, es wird weder von Facebook / Instagram gesponsert, unterstützt noch organisiert.
  •  Der Zeitraum des Gewinnspieles ist im jeweiligen Gewinnspiel-Posting angegeben.
  • Der Gewinn bzw. die Anzahl der Gewinne werden im Gewinnspiel-Posting benannt.
  • Die Teilnahme erfolgt entweder, indem das Gewinnspiel-Posting geliked wird („Gefällt-mir“ klicken) und/oder über einen Kommentar unter dem jeweiligen Post. Mehrere Kommentare einer Person werden als einzelne Teilnahme dieser Person gewertet. Die genaue Beschreibung und der Ablauf wird im jeweiligen Gewinnspiel-Posting bekannt gegeben. 
  • Eine Teilnahmeberechtigung (z.B. Alter, Wohnort, Seitenabonnent) wird im jeweiligen Gewinnspiel-Posting angegeben.

Wir unterscheiden:

  • Grundversorgungsgebiet: Frankenthal inkl. aller Vororte, sowie die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim (ohne Lambsheim)
  • Netzgebiet: Frankenthal inkl. aller Vororte, die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Lambsheim-Heßheim (ohne Lambsheim) sowie Bobenheim-Roxheim
  • Kommentare, die gegen die Facebook- bzw. Instagram-Richtlinien, deutsches Recht und/oder das Copyright verstoßen, werden sofort nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der Teilnehmer ist damit vom Gewinn ausgeschlossen. 
  • Der bzw. die Gewinner werden nach Gewinnspielende nach dem Zufallsprinzip ermittelt.
  • Der bzw. die Gewinner werden über die Facebook- bzw. Instagram- Kommentarfunktion des Postings informiert. Jeder Gewinner muss sich innerhalb von 5 Werktagen bei der Stadtwerke Frankenthal GmbH melden. Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb dieser Frist, erlischt der Anspruch auf den Gewinn bzw. kann der Gewinn erneut unter allen Teilnehmern verlost werden. Bei zeitnahen Workshops / Veranstaltungen kann die Frist u.U. variieren und wird in dem Gewinner-Posting (Gewinnbenachrichtigung) explizit angegeben.
  • Es werden alle Facebook- bzw. Instagram-Namen der Teilnehmer zur Gewinnermittlung erfasst und gespeichert. Alle Kommentare auf Facebook / Instagram bleiben über das Gewinnspiel hinaus bestehen und sind weiterhin öffentlich einsehbar. Adressdaten werden nur von den Gewinnern erfasst und nur zum Versand des Gewinnes genutzt. Den Teilnehmern stehen gesetzliche Auskunfts-, Änderungs- und Widerrufsrechte zu. Unsere Datenschutzerklärung ist hier: www.stw-frankenthal.de/footer/datenschutz.html hinterlegt.
  • Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmer einverstanden, dass der Name im Falle des Gewinns auf der Facebook- bzw. Instagram-Seite des Gewinnspielanbieters veröffentlicht wird.
  • Zusatz Workshops / Veranstaltungen: Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erhält der Veranstalter die unwiderrufliche Berechtigung, Bildaufnahmen des Teilnehmers herzustellen oder herstellen zu lassen, sowie diese Aufnahmen – selbst oder durch Dritte oder gemeinsam mit ihnen – ganz oder teilweise beliebig häufig – öffentlich zugänglich zu machen (z.B. Social Media, Homepage) und zu archivieren, in Datenbanken einzuspeisen, zu vervielfältigen und in Print-Medien zu nutzen. Mit der Teilnahme an der Verlosung erklärt man sich damit einverstanden. Eine schriftliche Einverständniserklärung wird bei der Teilnahme am Workshop unterschrieben.  
  • Geschenk-Gutscheine werden für Waren-, Dienstleistungen oder zum Besuch kultureller Veranstaltungen verlost. Es besteht kein Anspruch auf eine Barauszahlung des Gutscheinwertes.

Stand August 2022

Teilnahmebedingungen "Kinder- und Jugendfreizeiten"

Gemeinsame Freizeiten für Kinder und Jugendliche sind besonders wichtig für Persönlichkeitsentwicklung und Sozialkompetenz. Sie bieten zeitliche und räumliche Freiräume, damit sich die Kids von ihren alltäglichen Erfahrungen abgrenzen und über sie hinausgehen können. Das ist wichtig für die körperliche und emotionale Entwicklung.

Hier setzt unsere Aktion „Ferienfreizeit“ an: Wir unterstützen Kinder- und Jugendfreizeiten unserer Sponsoring-Partner  in unserem Grundversorgungsgebiet (maximal 3 pro Partner / Jahr) mit einem Zuschuss von jeweils 150 EUR.

Teilnahmebedingungen:

  • Abschluss eines Sponsoring-Vertrags mit den Stadtwerken Frankenthal
  • Ein Foto der Kinder- und Jugendfreizeit zur freien Veröffentlichung in Facebook und/oder Instagram

Sie haben noch Fragen oder möchten einen Sponsoring-Vertrag anfordern? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail mit Name des Vereins bzw. Organisators an marketing@stw-frankenthal.de

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